Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Duits vertaler K. Helms

 

DEFINITION

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit „Übersetzer” Duits vertaler K. Helms, mit Sitz in der Lepelaarstraat 45, 3181TE Rozenburg, eingetragen bei der Kamer van Koophandel in Rotterdam mit der Nummer: 66515246, gemeint.

Artikel 1 – Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, der Übersetzer hat deren Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Artikel 2 - Angebote und Vertragsabschluss

2.1.      Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzers sind unverbindlich.

2.2. Preise und Termine können jederzeit widerrufen werden, wenn der Übersetzer vor dem Angebot den zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text nicht einsehen konnte. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots des Übersetzers durch den Auftraggeber oder – wenn kein Angebot vorliegt – durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Übersetzers.

2.3. Der Übersetzer kann als Auftraggeber die Person ansehen, die dem Übersetzer den Auftrag erteilt hat, es sei denn, er hat ausdrücklich erklärt, dass er auf Rechnung, im Namen und im Auftrag eines Dritten handelt sowie vorausgesetzt, Name und Anschrift dieses Dritten wurden dem Übersetzer gleichzeitig mitgeteilt.

2.4. Vereinbarungen und Zusicherungen des Übersetzers sind für den Übersetzer erst dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2.5. Bestehen begründete Zweifel, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Auftraggeber vor Beginn oder Fortführung der Auftragsausführung eine angemessene Sicherheit zu verlangen. 

Artikel 3 - Änderung und Stornierung von Aufträgen

3.1. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen am Auftrag vornimmt, die nicht nur geringfügige Änderungen betreffen, ist der Übersetzer berechtigt, die Lieferzeit und/oder das Honorar zu ändern oder den Auftrag abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrages zu bezahlen, und die Bestimmungen des Absatzes 3 dieses Artikels gelten entsprechend.

3.2. Wird ein Auftrag vom Auftraggeber storniert, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber gegebenenfalls für den anderen Teil der bereits durchgeführten Recherchearbeiten ein auf einem Stundenlohn beruhendes Honorar zu entrichten. Falls gewünscht stellt der Übersetzer dem Auftraggeber die bereits geleistete Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann die Qualität der gelieferten Arbeit nicht gewährleistet werden.

3.3. Hat der Übersetzer Zeit für die Ausführung des stornierten Auftrags reserviert, kann der Übersetzer dem Auftraggeber 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags in Rechnung stellen. 

Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen und Verschwiegenheit

4.1. Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen, Können und mit dem nötigen Fachwissen, unter Berücksichtigung des Zwecks der vom Auftraggeber zu übersetzenden oder zu überarbeitenden Texte, auszuführen.

4.2. Der Übersetzer wird die, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln, soweit dies im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags möglich ist.

4.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Übersetzer berechtigt, einen Auftrag (teilweise) von Dritten ausführen zu lassen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzers für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Der Übersetzer verpflichtet den Dritten zur Verschwiegenheit. Der Übersetzer haftet jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte, wenn der Übersetzer nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht verhindern konnte.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anfrage, nach Möglichkeit, den Inhalt des zu übersetzenden Textes zu erläutern und dem Übersetzer, soweit vorhanden, einschlägige Dokumentationen und Terminologie zur Verfügung zu stellen. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 

Artikel 5 - Lieferfristen und -termine

5.1. Die vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald der Übersetzer feststellt oder erwartet, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, teilt er dies dem Auftraggeber mit.

5.2. Hält der Übersetzer den ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermin schuldhaft nicht ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen, sofern die Ausführung nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Übersetzer nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Diese Auflösung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags.

5.3. Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der Versendung als erfolgt. Als Zeitpunkt der Absendung gilt der Zeitpunkt der Zustellung per Post, der Zustellung an den Kurier oder bei elektronischer Übermittlung (Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.) der Zeitpunkt, zu dem das Medium die Übertragung abgeschlossen hat.

5.4. Im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags durch den Übersetzer ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, damit der Übersetzer rechtzeitig liefern kann.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Lieferung der im Rahmen des Vertrages mit dem Übersetzer ausgeführten Arbeiten in vollem Umfang mitzuwirken. Der Auftraggeber befindet sich auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er sich weigert, die Leistung anzunehmen; in diesem Fall gilt Artikel 6.5 entsprechend. 

Artikel 6 - Honorar und Zahlung

6.1. Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Wort- oder Stundensatz des Übersetzers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzlich zu seinem Honorar kann der Übersetzer dem Auftraggeber alle Auslagen in Rechnung stellen, die bei der Ausführung des Auftrags anfallen. Für jeden Auftrag kann eine Mindestgebühr pro Sprachpaar erhoben werden.

6.2. Der vom Übersetzer für die zu erbringende Leistung angegebene Preis gilt ausschließlich für die erbrachte Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

6.3. Der Übersetzer ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn der Auftraggeber aufwändige Texte, unklare Kopien, fehlerhafte Computerprogramme oder Datendateien liefert, welche dem Übersetzer mehr Arbeit abverlangen oder mehr Kosten verursachen, als der Übersetzer bei Vertragsabschluss vernünftigerweise erwarten konnte. Die obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

6.4. Alle angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.5. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb der vom Übersetzer schriftlich festgelegten anderen Frist) netto, ohne Abzug, Verrechnung oder Aussetzung, in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs gerät der Kunde sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug; in diesem Fall schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 2 % auf den Rechnungsbetrag, vom Zeitpunkt des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung. 

6.6. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig zahlt, ist der Übersetzer berechtigt, die außergerichtlichen Inkassokosten, gemäß der niederländischen Verordnung über die Vergütung der außergerichtlichen Inkassokosten, zu berechnen.  Alle Inkassokosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen zu Lasten des Kunden.. 

Artikel 7 - Beanstandungen und Streitigkeiten

7.1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer über Beanstandungen der gelieferten Arbeit so schnell wie möglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Lieferung, schriftlich zu informieren. Die Mitteilung über eine Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2. Stellt der Auftraggeber die Richtigkeit bestimmter Übersetzungslösungen in Frage und bittet den Übersetzer um Stellungnahme dazu bittet und der Übersetzer nachträglich nachweisen kann, dass die abgegebenen Übersetzungen nicht fehlerhaft sind, so ist der Übersetzer berechtigt, dem Auftraggeber die Mehrarbeit und andere in diesem Zusammenhang entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

7.3. Hat der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 7.1 genannten Frist keine Reklamationen vorgebracht, so gilt dies als vollständige Abnahme der gelieferten Arbeit. Danach werden Reklamationen nur berücksichtigt, wenn der Übersetzer dies aus persönlichen Gründen für wünschenswert hält. Die Änderung eines Teils des übersetzten oder bearbeiteten Textes durch den Übersetzer auf Verlangen des Auftraggebers bedeutet nicht, dass der Übersetzer anerkennt, dass eine unzureichende Leistung erbracht wurde.

7.4. Bei begründeter Beanstandung ist der Übersetzer berechtigt, die gelieferte Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist zu verbessern oder zu ersetzen; kann der Übersetzer dem Antrag auf Verbesserung oder Ersatz nicht angemessen nachkommen, kann er eine Herabsetzung des Preises gewähren.

7.5. Gelangen der Auftraggeber und der Übersetzer nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu einer Lösung der Beschwerde, kann die Streitigkeit an einen Streitbeilegungsausschuss (Schlichtungsstelle) übergeben werden.

7.6. Das Recht des Kunden auf Einreichung von Beschwerden erlischt, wenn der Kunde den Teil der Dienstleistung, auf den sich die Beschwerde bezieht, bearbeitet hat oder bearbeiten ließ, oder wenn der Kunde keine Bearbeitung wünscht oder die Möglichkeit der Bearbeitung verweigert, unabhängig davon, ob er die Dienstleistung später an einen Dritten geliefert hat. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzer die zuvor vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Artikel 8 - Haftung und Freistellung

8.1. Der Übersetzer haftet nur gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die sich unmittelbar und nachweislich aus einem vom Übersetzer zu vertretenden Mangel ergeben. Der Übersetzer haftet in keinem Fall für alle anderen Arten von Schäden, wie indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, Verzögerungsschäden und entgangenen Gewinn.

8.2. Die Haftung des Übersetzers ist in jedem Fall auf den Rechnungswert des bereits fakturierten und/oder gelieferten Teils des Auftrags ohne Mehrwertsteuer beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung des Übersetzers in jedem Fall auf einen Betrag von 2.500 EUR pro Vorfall oder pro zusammenhängender Vorfälle begrenzt.

8.3. Mehrdeutigkeiten im zu übersetzenden Text entbinden den Übersetzer von jeglicher Haftung.

8.4. Die Beurteilung, ob (die Verwendung) eines zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Übersetzer gelieferten Übersetzung oder bearbeiteten Version davon ein Risiko für Personenschäden mit sich bringt, erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8.5. Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Datenträger. Der Übersetzer haftet ebenfalls nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch die Nutzung von Informationstechnologie und Telekommunikationsmedien oder durch den Transport oder die Übertragung von Informationen (oder Datenträgern) oder das Vorhandensein von Computerviren in vom Übersetzer gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.

8.6. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der gelieferten Arbeit ergeben.

8.7. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer auch von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages frei. 

Artikel 9 - Auflösung und höhere Gewalt

9.1. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, wird der Auftraggeber für zahlungsunfähig oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, beantragt oder erhält der Auftraggeber ein Moratorium, befindet sich der Auftraggeber im einer Privatinsolvenz oder wird das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert, so ist der Übersetzer berechtigt, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder dessen Ausführung auszusetzen. Der Übersetzer kann dann die sofortige Zahlung des ihm zustehenden Betrages verlangen.

9.2. Kann der Übersetzer seinen Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen, so ist der Übersetzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Zu diesen Umständen (höhere Gewalt) gehören in jedem Fall – aber nicht ausschließlich – Feuer, Unfälle, Krankheiten, Streiks, Unruhen, Krieg, Terroranschläge, Transportbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, Störungen der Dienste von Internet-Providern, Fahrlässigkeit von Lieferanten oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Übersetzers liegen.

9.3. Ist der Übersetzer aufgrund höherer Gewalt gezwungen, die weitere Ausführung des Auftrags einzustellen, so behält dieser jedoch das Recht auf die Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit und der angefallenen Kosten und Auslagen.                 

Artikel 10 – Urheberrecht

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gehen die Urheberrechte an den vom Übersetzer erstellten Übersetzungen auf den Auftraggeber über, sobald dieser seinen finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzer im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag vollständig nachgekommen ist. 

Artikel 11 - Zustellungsanschrift

11.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer gilt niederländisches Recht.

11.2. Alle Streitigkeiten, für die vom Streitbeilegungsausschuss gemäß Artikel 7.5 keine verbindliche Entscheidung ergangen ist, werden der Entscheidung des zuständigen Gerichts am Ort der Niederlassung des Übersetzers unterzogen. 

Artikel 12 - Hinterlegung

12.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier auf meiner Webseite. Sie können diese auch als PDF herunterladen. Klicken dazu auf den nachfolgenden Link: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Duits vertaler K.Helms
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Eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann dem Antragsteller auf erste Anforderung jederzeit auch kostenlos zugesandt werden.